EQS-PVR: CANCOM SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Am 9. September 2024 veröffentlichte die CANCOM SE eine Stimmrechtsmitteilung, die gemäß § 40 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zur europaweiten Verbreitung bestimmt ist. Diese Mitteilung wurde durch EQS News übermittelt, einem Service der EQS Group AG, und enthält wichtige Informationen über die Stimmrechtsanteile der Gesellschaft.
Angaben zum Emittenten
Die CANCOM SE hat ihren Sitz in der Erika-Mann-Straße 69 in München, Deutschland. Der rechtliche Identifikationscode (LEI) der Gesellschaft lautet 391200T4AUN1BPBXAO14. Die Veröffentlichung des Stimmrechtsberichts ist Teil der regulatorischen Anforderungen, die darauf abzielen, Transparenz auf den Finanzmärkten zu gewährleisten.
Grund der Mitteilung
Die Mitteilung bezieht sich auf den Erwerb bzw. die Veräußering von Aktien mit Stimmrechten. In diesem Fall wurde ein Anstieg der Stimmrechtsanteile festgestellt, was auf eine Veränderung in der Aktionärsstruktur hinweist. Dies ist ein wichtiger Aspekt für Investoren, da Änderungen in den Stimmrechtsanteilen Einfluss auf die Unternehmensführung und die strategischen Entscheidungen der Gesellschaft haben können.
Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Die Mitteilungspflichtige in diesem Fall ist die PRIMEPULSE SE, die ebenfalls ihren Sitz in München hat. Diese rechtliche Entität hat die Verantwortung, die relevanten Informationen über ihre Stimmrechtsanteile an die Öffentlichkeit weiterzugeben.
Details zu den Stimmrechtsanteilen
Zum Stichtag der Mitteilung, dem 3. September 2024, betrug der neue Anteil der Stimmrechte 10,15 %. Dies stellt einen signifikanten Anstieg im Vergleich zur letzten Mitteilung dar, die einen Anteil von 5,03 % auswies. Die Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG beträgt 35.017.050.
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
Die Stimmrechtsbestände sind in zwei Kategorien unterteilt: direkt und zugerechnet. Für die CANCOM SE wurde festgestellt, dass 3.553.315 Stimmrechte direkt gehalten werden, was 10,15 % der Gesamtstimmrechte entspricht. Es sind keine zugerechneten Stimmrechte angegeben.
Regulatorische Rahmenbedingungen
Die Veröffentlichung dieser Mitteilung ist Teil der gesetzlichen Anforderungen, die darauf abzielen, die Marktintegrität zu schützen und sicherzustellen, dass alle Investoren Zugang zu relevanten Informationen haben. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend für das Vertrauen in die Finanzmärkte und die ordnungsgemäße Funktion des Kapitalmarktes.
Schlussfolgerung
Die Veröffentlichung der Stimmrechtsmitteilung durch die CANCOM SE ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Offenheit gegenüber den Investoren. Die signifikante Erhöhung der Stimmrechtsanteile könnte potenziell Auswirkungen auf die Unternehmensführung und strategische Entscheidungen haben. Investoren und Marktbeobachter werden die weitere Entwicklung in diesem Zusammenhang genau verfolgen.
Für weitere Informationen über die CANCOM SE und ihre Aktivitäten besuchen Sie bitte die offizielle Website der Gesellschaft unter www.cancom.de.
Quellen: finanzen.net, boerse.de.