Tarifverträge im Einzelhandel: Bedeutung und Herausforderungen für die Beschäftigten

September 16, 2024
16.09.2024
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HDE: Tarifverträge haben Wirkung für mehr als zwei Drittel der Beschäftigten

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat in einer aktuellen Stellungnahme die Bedeutung von Tarifverträgen im Einzelhandel hervorgehoben. Laut HDE gelten die Branchen- und Haustarifverträge de facto für mehr als zwei Drittel der Beschäftigten in der Branche. Dies ist besonders bemerkenswert, da nur 23 Prozent der Einzelhandelsbeschäftigten im Jahr 2023 bei einem formal tarifgebundenen Arbeitgeber beschäftigt waren, was einen Rückgang im Vergleich zu den Vorjahren darstellt.

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth erklärte, dass die Tarifverträge im Einzelhandel eine zentrale Rolle spielen und eine wichtige Richtschnur für die gesamte Branche darstellen. Diese Verträge haben eine größere Wirkung, als es die reinen Statistiken zur Tarifbindung vermuten lassen. Die Tatsache, dass viele Handelsunternehmen, die nicht formal tarifgebunden sind, sich dennoch an den Tarifverträgen orientieren, zeigt die praktische Relevanz dieser Vereinbarungen.

Die rückläufige Tarifbindung wird vom HDE auf verschiedene Faktoren zurückgeführt. Ein wesentlicher Grund ist der verringerten Gestaltungsspielraum für die Tarifvertragsparteien, der durch zunehmende gesetzliche Regulierungen entsteht. Genth kritisierte insbesondere die politische Entscheidung zur Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro im Jahr 2022, die ohne die Beteiligung der unabhängigen Mindestlohnkommission durchgesetzt wurde. Diese Entscheidung habe den Wert von Tarifverträgen in Frage gestellt und könnte langfristig negative Auswirkungen auf die Tarifbindung haben.

Der HDE hat bereits in der Vergangenheit Vorschläge zur Steigerung der Tarifbindung unterbreitet. Eine der zentralen Forderungen ist, dass mehr Flexibilität in den bestehenden Gesetzen geschaffen werden sollte, um die Attraktivität von Tarifverträgen zu erhöhen. Genth betonte, dass die Tarifverträge sich anpassen müssen, um den Herausforderungen der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz gerecht zu werden. Das Prinzip „one size fits all“ sei nicht mehr zeitgemäß und berücksichtige nicht die individuellen Bedürfnisse vieler Unternehmen, insbesondere im Mittelstand.

Ein weiterer Vorschlag des HDE ist die Einführung einer modularen Tarifbindung. Dies würde es nicht tarifgebundenen Arbeitgebern ermöglichen, bestimmte Module, wie etwa das Entgelt, aus einem Tarifwerk auszuwählen. Genth wies darauf hin, dass im Einzelhandel gute Löhne gezahlt werden, und der durchschnittliche Bruttostundenverdienst einer Vollzeitkraft im Jahr 2023 bei 21,25 Euro lag. Je nach Qualifikation und Anforderungsprofil variieren die Löhne erheblich, was die Notwendigkeit einer flexiblen Tarifgestaltung unterstreicht.

Die Diskussion um die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen (AVE) wird ebenfalls kontrovers geführt. Der HDE lehnt eine Lockerung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine AVE ab, da dies als massiver Eingriff in die Tarifautonomie und als Einschränkung der Koalitionsfreiheit angesehen wird. Genth betonte, dass eine AVE die Akzeptanz von Tarifverträgen nicht steigern würde, sondern vielmehr kontraproduktiv sein könnte, da sie auch für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer gelten würde.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Tarifverträge im Einzelhandel eine bedeutende Rolle spielen, auch wenn die direkte Tarifbindung rückläufig ist. Der HDE fordert eine Anpassung der Tarifverträge an die modernen Anforderungen der Branche und plädiert für mehr Flexibilität und Modularität, um die Attraktivität der Tarifbindung zu erhöhen. Die politischen Rahmenbedingungen und die Gestaltungsspielräume für die Tarifvertragsparteien müssen dabei berücksichtigt werden, um die Zukunft der Tarifverträge im Einzelhandel zu sichern.

Quellen: - Handelsverband Deutschland (HDE) - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

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