BER erhebt Klage gegen Letzte Generation wegen Protestaktionen

August 29, 2024
29.08.2024
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BER klagt gegen 'Letzte Generation' auf Schadenersatz

Der Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) hat rechtliche Schritte gegen mehrere Mitglieder der Klimagruppe 'Letzte Generation' eingeleitet. Die Klage bezieht sich auf eine Protestaktion, die am 24. November 2022 stattfand und den Flugbetrieb für nahezu zwei Stunden zum Stillstand brachte. Laut Angaben des Flughafens wurde die Klage beim Landgericht Cottbus eingereicht, und die Flughafengesellschaft fordert insgesamt rund 33.000 Euro Schadenersatz.

Die Forderung umfasst die Kosten, die dem Flughafen durch die Wiederherstellung des Flugbetriebes entstanden sind, sowie entgangene Einnahmen aufgrund ausgefallener Flüge. Zu den spezifischen Kosten, die geltend gemacht werden, gehören Reparaturen am Flughafenzaun, der Einsatz der Flughafenfeuerwehr und nicht gezahlte Entgelte für Starts und Landungen.

Details der Protestaktion

Die Blockadeaktion wurde von zwei Gruppen der 'Letzten Generation' durchgeführt, die sich Zugang zum Flughafengelände verschafften und einige Mitglieder sich sogar am Boden festklebten. Diese Aktion führte dazu, dass der Flugbetrieb auf beiden Start- und Landebahnen unterbrochen werden musste. Laut der Bundespolizei waren mehrere tausend Passagiere betroffen, da insgesamt 40 Flüge entweder annulliert oder umgeleitet wurden.

Die Sprecherin des Flughafens erklärte, dass die Blockade erhebliche Störungen im Betrieb und in der Nutzung des Flughafens verursacht habe. Mit der Klage wolle die Flughafengesellschaft ein Zeichen setzen, dass solche Aktionen nicht toleriert werden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen.

Hintergrund der Klage

Die Klage ist das Ergebnis eines über anderthalb Jahre andauernden Prozesses, in dem die Flughafengesellschaft die rechtlichen Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfte. Diese Entscheidung fiel auch im Kontext eines laufenden Strafverfahrens, das von der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen einige der Aktivisten eingeleitet wurde. Es wird ihnen vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben und an weiteren Protestaktionen beteiligt gewesen zu sein.

Die 'Letzte Generation' hat in der Vergangenheit durch verschiedene Aktionen auf die Klimakrise aufmerksam gemacht, wobei solche Proteste häufig auch zu erheblichen Störungen im öffentlichen Verkehr führten. Die Höhe der Schadensersatzforderung des BER ist im Vergleich zu ähnlichen Fällen relativ gering. Beispielsweise hatte der Flughafen Hamburg für eine ähnliche Blockade im Jahr 2023 einen Schaden von 150.000 Euro geltend gemacht.

Reaktionen und Ausblick

Bisher war die 'Letzte Generation' nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Es bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Auseinandersetzungen weiter verlaufen werden und ob weitere Klagen von anderen Flughäfen oder Fluggesellschaften gegen die Aktivisten folgen werden. Der Flughafen Düsseldorf hat bereits angekündigt, die Vorfälle dort ebenfalls rechtlich zu prüfen.

Die Diskussion um die Klage wirft auch Fragen zur Balance zwischen dem Recht auf Protest und den wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Aktionen auf. Die Flughäfen und Fluggesellschaften sehen sich durch die wiederholten Störungen gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, um ihre Interessen zu wahren und zukünftige Blockaden zu verhindern.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Klage des BER gegen die 'Letzte Generation' ein weiterer Schritt in einem komplexen rechtlichen und gesellschaftlichen Kontext ist, der die Herausforderungen des Klimaschutzes und das Recht auf Protest in der heutigen Zeit beleuchtet.

Quellen: dpa, F.A.Z., rbb24, MAZ

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