E-Auto-Förderung: Dringlichkeit für schnelle Beschlüsse im Bundestag und Bundesrat

September 4, 2024
04.09.2024
3 Minuten
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VDA: Bundestag und Bundesrat müssen E-Auto-Förderung schnell beschließen

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat in einer aktuellen Stellungnahme die dringende Notwendigkeit eines schnellen Parlamentsbeschlusses für die neuen steuerlichen Anreize zur Förderung von Elektroautos hervorgehoben. Diese Maßnahmen wurden vom Bundeskabinett initiiert und sollen dazu beitragen, die E-Mobilität in Deutschland voranzutreiben. VDA-Präsidentin Hildegard Müller bezeichnete den Kabinettsbeschluss als „ein wichtiges und richtiges Signal“, insbesondere im Hinblick auf den Wegfall des Umweltbonus, der Ende des letzten Jahres abrupt eingestellt wurde. Diese Entscheidung hat zu einer spürbaren Abnahme der Nachfrage nach Elektrofahrzeugen geführt, was die Dringlichkeit der neuen Regelungen unterstreicht.

Müller appellierte an die Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates, die neuen Maßnahmen zügig zu beschließen, um langwierige Verhandlungen und Verzögerungen zu vermeiden. Insbesondere die Anhebung der Bemessungsgrundlage für die reduzierte Besteuerung von Firmenwagen, die rein batterieelektrisch betrieben werden, wird als entscheidender Schritt angesehen, um den Hochlauf der E-Mobilität zu beschleunigen. Dies könnte auch den Gebrauchtwagenmarkt für vollelektrische Fahrzeuge stärken, da Firmenwagen nach Ablauf der Leasingverträge zu attraktiven Preisen angeboten werden können.

Ein weiterer Aspekt der vorgeschlagenen Regelungen ist die Einführung einer beschleunigten Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische Fahrzeuge, die ebenfalls als förderlich für die E-Mobilität angesehen wird. Diese steuerlichen Anreize sollen dazu beitragen, die Akzeptanz und Verbreitung von Elektrofahrzeugen in Deutschland zu erhöhen und den Übergang zu einer nachhaltigeren Mobilität zu unterstützen.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfassende steuerliche Maßnahmen erforderlich. Im Rahmen der Wachstumsinitiative wurden bereits Formulierungshilfen für einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Einkommensteuertarifs und zur Fortentwicklung des Steuerrechts erstellt. Die geplanten Maßnahmen beinhalten unter anderem eine degressive Abschreibung für neue Elektrofahrzeuge, die ab dem Veranlagungszeitraum 2024 gelten soll.

Die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung sieht vor, dass im Anschaffungsjahr ein Abschreibungssatz von 40 Prozent gilt, der in den folgenden Jahren schrittweise sinkt. Diese Regelung soll bis 2028 befristet sein und erhebliche steuerliche Anreize für Unternehmen schaffen, die in Elektrofahrzeuge investieren. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass diese Maßnahmen zu jährlichen Steuermindereinnahmen von durchschnittlich rund 465 Millionen Euro führen werden.

Zusätzlich wird die Anhebung des Höchstbetrages für die Viertelung der Dienstwagenbesteuerung angestrebt. Derzeit gilt diese Regelung nur für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von maximal 70.000 Euro. Um die Förderung nachhaltiger Mobilität weiter zu steigern, soll dieser Betrag auf 95.000 Euro angehoben werden. Diese Regelung wird für Fahrzeuge gelten, die nach dem 30. Juni 2024 angeschafft werden.

Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen wird durch die aktuellen Marktentwicklungen untermauert. Der Markt für Elektrofahrzeuge hat in den letzten Jahren zwar ein starkes Wachstum verzeichnet, sieht sich jedoch auch Herausforderungen gegenüber. Die allgemeine Inflation und der Wegfall des Umweltbonus haben zu einer Kaufzurückhaltung geführt, die den Hochlauf der Elektromobilität gefährden könnte. Trotz dieser Herausforderungen bleibt die deutsche Automobilindustrie optimistisch und plant, bis 2030 deutlich mehr als 15 Millionen batterieelektrische Fahrzeuge zu produzieren.

Die VDA betont, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Schaffung von Anreizen für die Nutzung von Elektrofahrzeugen entscheidend für den Erfolg der E-Mobilität sind. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Gewissheit haben, dass sie ihre Elektrofahrzeuge überall und jederzeit problemlos aufladen können. Aktuelle Studien zeigen, dass viele Verbraucher das Angebot an Lademöglichkeiten kritisch betrachten, was die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen beeinträchtigen könnte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der VDA einen schnellen und entschlossenen Beschluss des Bundestages und des Bundesrates zur Förderung der E-Mobilität fordert. Die vorgeschlagenen steuerlichen Anreize könnten nicht nur die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen ankurbeln, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten. Die nächsten Schritte im parlamentarischen Verfahren werden entscheidend sein, um die E-Mobilität in Deutschland nachhaltig zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie zu sichern.

Quellen:

  • Finanzen.net
  • Dow Jones Newswires
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Verband der Automobilindustrie (VDA)
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