Gema bietet Informationen zu Musikgebühren auf Weihnachtsmärkten an

August 29, 2024
29.08.2024
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Gema informiert über Musik-Gebühren für Weihnachtsmärkte

Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik ist für viele Menschen in Deutschland unvorstellbar. Dennoch sorgten die gestiegenen Gema-Rechnungen im Jahr 2023 für erheblichen Unmut unter den Kommunen. Um ähnliche Probleme in der bevorstehenden Saison zu vermeiden, hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) ein umfassendes Informationsangebot für Veranstalter ins Leben gerufen.

Erhöhte Kosten und Unmut der Kommunen

Im Jahr 2023 beklagten zahlreiche Kommunen die stark gestiegenen Kosten für die Musiknutzung auf ihren Weihnachtsmärkten. Diese Unzufriedenheit führte in mehreren Städten zu einem "Tag der Stille", an dem die Weihnachtsmärkte ohne musikalische Untermalung stattfanden. Die Gema reagierte auf die Beschwerden und stellte klar, dass die Berechnungsgrundlage für die Gebühren unverändert geblieben sei. Dennoch gab es Berichte über falsche Angaben zur Fläche der Märkte, was zu höheren Lizenzgebühren führte.

Das Informationsangebot der Gema

Um den Veranstaltern Planungssicherheit zu bieten, hat die Gema verschiedene Maßnahmen ergriffen. Dazu gehört ein spezieller Informationsbereich auf der Gema-Website, der Webinare sowie Anleitungen zur Nutzung des Onlineportals umfasst. Georg Oeller, Vorstandsmitglied der Gema, betonte, dass das Ziel dieser Initiative darin besteht, allen Veranstaltern klar zu machen, welcher Tarif für ihre Veranstaltungen gilt und wie die Musik korrekt angemeldet wird.

Die Rolle der Gema

Die Gema ist ein Verein mit Sitz in München und vertritt rund 95.000 Musiker, Songwriter, Komponisten und Texter. Jedes Mal, wenn Musik öffentlich genutzt wird, sei es bei Veranstaltungen oder als Hintergrundmusik im Einzelhandel, wird eine Gema-Gebühr fällig. Dies gilt auch für Weihnachtsmärkte, wo die Art der gespielten Musik, die Fläche des Marktes und die Anzahl der Öffnungstage entscheidend für die Berechnung der Lizenzgebühr sind.

Tarife und Berechnung der Lizenzgebühren

Die Gema unterscheidet zwischen verschiedenen Arten der Musiknutzung auf Weihnachtsmärkten. An Tagen mit Livemusik kommt der Tarif für Stadtfeste (U-ST) zur Anwendung, bei dem die gesamte Veranstaltungsfläche des Marktes berücksichtigt wird. Bei Hintergrundmusik, die über Lautsprecher oder von Tonträgern abgespielt wird, gelten andere Tarife.

Im Jahr 2023 lizenzierte die Gema die Musiknutzung auf etwa 4.000 Weihnachtsmärkten in Deutschland. Die Flächen dieser Märkte variieren in der Regel zwischen 100 und 3.000 Quadratmetern, wobei es auch Ausnahmen mit Flächen von bis zu 10.000 Quadratmetern gibt.

Fazit und Ausblick

Die Gema hat auf die Herausforderungen des Vorjahres reagiert und ein umfassendes Informationsangebot geschaffen, um den Veranstaltern von Weihnachtsmärkten zu helfen, die Musiknutzung korrekt zu lizenzieren. Durch die Bereitstellung von Informationen und Unterstützung möchte die Gema sicherstellen, dass die stimmungsvolle Atmosphäre auf den Weihnachtsmärkten auch in der kommenden Saison erhalten bleibt.

Für weitere Informationen über die Tarife und die Anmeldung von Musik auf Weihnachtsmärkten können Veranstalter die Gema-Website besuchen oder an den angebotenen Webinaren teilnehmen.

Quellen: - Gema Pressemitteilung - Deutsche Presseagentur (dpa) - Antenne Bayern

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