ROUNDUP: Mehr als 280 Anträge für Cannabis-Anbauvereine
In Deutschland sind die Vorbereitungen für die Gründung von Cannabis-Anbauvereinen in vollem Gange. Nach der beschränkten Legalisierung von Cannabis für Volljährige haben bundesweit über 280 Anträge auf Erlaubnisse für den Anbau größerer Mengen Cannabis bei den zuständigen Behörden eingegangen. Diese Zahl wurde durch eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bei den Landesbehörden ermittelt.
Verteilung der Anträge
Nordrhein-Westfalen führt die Liste der Anträge mit insgesamt 69 eingereichten Anträgen an. In Niedersachsen wurden 27 Anträge gestellt, von denen bereits elf Genehmigungen erteilt wurden. In den übrigen Bundesländern wurden bislang nur drei Genehmigungen erteilt. Dies zeigt, dass Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Vorreiterrolle in der Umsetzung der neuen Regelungen einnehmen.
Regelungen für Anbauvereine
Seit dem 1. Juli 2024 dürfen nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern gegründet werden. Diese Vereine können Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Legalisierung des Konsums von Cannabis für Volljährige trat bereits am 1. April 2024 in Kraft, wobei der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen und die Aufbewahrung von bis zu 50 Gramm Cannabis erlaubt sind.
Genehmigungsprozess und Anforderungen
Die Anforderungen an die Anträge sind komplex. Die Vereine müssen unter anderem die Mitgliederzahl, den Standort und die Größe der Anbauflächen sowie die voraussichtlichen Jahresmengen an Cannabis angeben. Auch Sicherheitsmaßnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept sind erforderlich. Die Bearbeitungszeit für die Anträge beträgt in der Regel etwa drei Monate. In einigen Fällen gab es Aufforderungen zur Nachbesserung der Konzepte und Satzungen, was die Bearbeitung verzögern kann.
Genehmigungen in verschiedenen Bundesländern
In Baden-Württemberg wurden bisher 47 Anträge eingereicht, während in Bayern bis zum 28. August 24 Anträge gestellt wurden. In beiden Bundesländern wurden jedoch bislang keine Genehmigungen erteilt. Neben Niedersachsen haben auch Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Rheinland-Pfalz jeweils eine Anbauvereinigung genehmigt.
Regelungen für den Cannabis-Konsum
Die gesetzlichen Vorgaben für die Abgabe von Cannabis in den Vereinen sind ebenfalls klar definiert. Pro Tag dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Mitglied abgegeben werden, während die monatliche Höchstgrenze bei 50 Gramm liegt. Für Mitglieder im Alter von 18 bis 21 Jahren sind monatlich 30 Gramm mit einem maximalen THC-Gehalt von zehn Prozent erlaubt.
Bußgeldkataloge und rechtliche Rahmenbedingungen
Das Bundesgesetz sieht auch einen Rahmen für Sanktionen bei Verstößen gegen die Anbauregeln vor. Einige Bundesländer, wie Bayern und Hessen, haben bereits Bußgeldkataloge eingeführt. In Hessen können Personen, die in der Nähe von Kindern Cannabis konsumieren, mit Bußgeldern von bis zu 1000 Euro bestraft werden. In Schleswig-Holstein gilt ein Bußgeldkatalog, der bei einem Besitz von mehr als 50 Gramm Cannabis zu Geldstrafen von 500 bis 1000 Euro führen kann.
Ausblick auf die Zukunft
Ob und wie schnell in den verschiedenen Bundesländern eine größere Anzahl von Anbauvereinen entstehen wird, bleibt abzuwarten. Das Bundesgesundheitsministerium hat in den Kostenschätzungen des Gesetzentwurfs von der Gründung von 1000 Vereinen im ersten Jahr und jeweils 500 weiteren Vereinen in den folgenden Jahren ausgegangen. Die Entwicklung wird von den jeweiligen Landesbehörden und den politischen Rahmenbedingungen abhängen.
Insgesamt zeigt die hohe Anzahl an Anträgen, dass das Interesse an Cannabis-Anbauvereinen in Deutschland groß ist. Die kommenden Monate werden entscheidend dafür sein, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob die Vereine die erforderlichen Genehmigungen erhalten.
Quellen: dpa, finanzen.net, Deutschlandfunk, Tagesspiegel, WirtschaftsWoche