Klage gegen Sunrise wegen unlauterem Wettbewerb durch unfaire AGB

September 6, 2024
06.09.2024
3 Minuten
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Stiftung für Konsumentenschutz: Sunrise betreibt unlauteren Wettbewerb

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hat vor dem Bezirksgericht Zürich Klage gegen den Mobilfunkanbieter Sunrise eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass Sunrise unlauteren Wettbewerb betreibt, indem das Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Klauseln verwendet, die als unfair und missbräuchlich erachtet werden. Diese rechtlichen Schritte wurden eingeleitet, nachdem ein Schlichtungsverfahren zwischen den Parteien keine Einigung brachte.

Hintergrund der Klage

Die Klage der Stiftung für Konsumentenschutz bezieht sich insbesondere auf zwei Klauseln in den AGB von Sunrise. Die erste ist die sogenannte Teuerungsklausel, die es dem Unternehmen erlaubt, die Preise zu erhöhen, wenn der Landesindex für Konsumentenpreise steigt. Diese Regelung bedeutet, dass Sunrise die Preise anpassen kann, während es jedoch keine Verpflichtung gibt, die Tarife zu senken, wenn die Teuerung wieder sinkt. Zudem ist ein ausserordentliches Kündigungsrecht in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

Die Stiftung für Konsumentenschutz argumentiert, dass solche Klauseln ein erhebliches Missverhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragspartner darstellen und somit gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Laut den Angaben der Stiftung haben sich im vergangenen Jahr über 3.300 Kunden bei ihr gemeldet, um ihre Unzufriedenheit über die Geschäftsbedingungen von Sunrise auszudrücken.

Kündigung nur per Telefon oder Chat

Ein weiterer zentraler Punkt der Klage ist die Regelung zur Kündigung von Verträgen. Sunrise akzeptiert Kündigungen ausschließlich per Telefon oder über einen Chat. Schriftliche Kündigungen werden nicht anerkannt. Diese Praxis wird von der Stiftung als „doppelt unfair“ bezeichnet, da sie die Kunden in eine schwierige Position bringt. Viele Kunden berichten, dass sie bei Kündigungsversuchen auf lange Wartezeiten am Telefon stoßen oder im Chat immer wieder auf neue Angebote hingewiesen werden, anstatt ihre Kündigung einfach zu akzeptieren.

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat Sunrise aufgefordert, sowohl die Teuerungsklausel als auch die Regelung zur Kündigung zu überarbeiten und diese aus den AGB zu entfernen. Bislang hat sich jedoch kein Anbieter bereit erklärt, auf diese Bestimmungen zu verzichten, was zur Einreichung der Klage führte.

Reaktion von Sunrise

Sunrise hat auf die Klage reagiert und betont, dass das Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite sei. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, dass die Klauseln in den AGB den geltenden Gesetzen entsprechen und bereits von Gerichten geprüft wurden. Das Bezirksgericht Bülach sowie das Obergericht Zürich hätten die Kündigungsregelung als nicht missbräuchlich erachtet, und das Bundesgericht sei nicht auf die Prüfung der Teuerungsklausel eingetreten.

Sunrise argumentiert weiter, dass die Mehrheit der Kunden die Möglichkeit, telefonisch oder per Chat zu kündigen, als vorteilhaft empfindet, da dies den Aufwand für eine schriftliche Kündigung verringert. Zudem betont das Unternehmen, dass es regelmäßig seine Preise senkt oder zusätzliche Leistungen bei gleichbleibenden Preisen anbietet, um im Wettbewerb mit anderen Anbietern attraktiv zu bleiben.

Ausblick auf das Verfahren

Das Verfahren vor dem Bezirksgericht Zürich wird nun klären müssen, ob die angefochtenen Klauseln tatsächlich gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Sunrise und möglicherweise auch für andere Telekommunikationsanbieter haben, die ähnliche Klauseln in ihren AGB verwenden.

Die Stiftung für Konsumentenschutz verfolgt mit ihrer Klage das Ziel, die unfairen Klauseln gerichtlich verbieten zu lassen, um die Rechte der Konsumenten zu stärken und mehr Transparenz im Vertragswesen zu schaffen. Die Entwicklungen in diesem Fall werden mit Spannung verfolgt, da sie einen wichtigen Präzedenzfall für die Regulierung von Telekommunikationsverträgen in der Schweiz darstellen könnten.

Fazit

Die Klage der Stiftung für Konsumentenschutz gegen Sunrise hebt die Herausforderungen hervor, mit denen Verbraucher konfrontiert sind, wenn es um die AGB von Telekommunikationsanbietern geht. Die Diskussion über faire Vertragsbedingungen und die Rechte der Verbraucher wird in den kommenden Monaten voraussichtlich intensiver geführt werden, insbesondere im Kontext der laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen.

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat sich als wichtige Stimme für die Rechte der Verbraucher etabliert und wird weiterhin darauf drängen, dass Unternehmen wie Sunrise ihre Praktiken überdenken und fairere Bedingungen für ihre Kunden schaffen.

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