Der Bundesrat hat am 27. September 2024 ein Gesetz der Bundesregierung gebilligt, das den Einsatz von Steckersolaranlagen, auch bekannt als Balkonkraftwerke, erleichtert und virtuelle Eigentümerversammlungen ermöglicht. Wie Dow Jones Newswires berichtet, werden diese Anlagen durch die Gesetzesänderung im Wohnungseigentumsrecht zu privilegierten Vorhaben.
Bisher benötigten Eigentümer die Zustimmung der gesamten Eigentümergemeinschaft, um ein Balkonkraftwerk zu installieren. Dies gestaltete sich in der Praxis oft schwierig, wie es im Gesetz heißt. Nun können Eigentümergemeinschaften den Einbau solcher Anlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen.
Auch Mieter haben nun Anspruch darauf, die Erlaubnis ihres Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage zu erhalten.
Zu den bereits bestehenden privilegierten Vorhaben zählen bauliche Veränderungen, die dem Gebrauch behinderter Menschen dienen, die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Maßnahmen zum Einbruchsschutz und der Anschluss an das Telekommunikationsnetz.
Das Gesetz ermöglicht außerdem die Durchführung rein virtueller Eigentümerversammlungen, wenn sich drei Viertel der abgegebenen Stimmen in der Wohnungseigentümergemeinschaft dafür aussprechen. Bisher mussten alle Eigentümer einer solchen Regelung zustimmen.
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