EQS-PVR: Bilfinger SE - Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Am 28. August 2024 veröffentlichte die Bilfinger SE eine Stimmrechtsmitteilung, die gemäß § 40 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) erfolgt ist. Diese Veröffentlichung hat das Ziel, die Informationen europaweit zu verbreiten. Die Mitteilung wurde durch EQS News übermittelt, einen Service der EQS Group AG, der für die Verbreitung von Unternehmensnachrichten zuständig ist.
Angaben zum Emittenten
Die Bilfinger SE hat ihren Sitz in Mannheim, Deutschland, und ist in der Branche der Bau- und Bauzulieferer tätig. Die Adresse lautet Oskar-Meixner-Straße 1, 68163 Mannheim. Der rechtliche Identifikationscode (LEI) der Bilfinger SE lautet 529900H0HULEN2BZ4604.
Grund der Mitteilung
Die Mitteilung bezieht sich auf den Erwerb beziehungsweise die Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten. Zudem wird die Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte in der Mitteilung angesprochen. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der Transparenzvorschriften, die für börsennotierte Unternehmen gelten.
Angaben zum Mitteilungspflichtigen
In der Mitteilung wird Morgan Stanley als die juristische Person genannt, die die Mitteilungspflicht hat. Morgan Stanley hat seinen Sitz in Wilmington, Delaware, USA. Dies zeigt, dass internationale Investoren in die Stimmrechtsstruktur von Bilfinger SE involviert sind.
Details zur Stimmrechtsverteilung
Die Mitteilung enthält auch spezifische Informationen zu den Stimmrechtsanteilen. Am 22. August 2024 wurde eine Schwellenberührung festgestellt, bei der Morgan Stanley einen Anteil von 2,95 % an den Stimmrechten der Bilfinger SE erlangte. Dies umfasst sowohl direkte als auch zugerechnete Stimmrechte. Die Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG beträgt 37.606.372.
Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen
Die Mitteilung bietet detaillierte Informationen zu den Stimmrechtsbeständen. So wurden beispielsweise 1.110.386 Stimmrechte direkt und 2,95 % der Stimmrechte zugerechnet. Darüber hinaus werden auch Instrumente aufgeführt, die im Rahmen der Stimmrechtsmitteilung relevant sind. Hierzu zählen Rückübertragungsansprüche aus Wertpapierdarlehen sowie spezifische Finanzprodukte, die einen Einfluss auf die Stimmrechtsverteilung haben können.
Informationen über den Mitteilungspflichtigen
Die Mitteilung stellt klar, dass Morgan Stanley weder andere Unternehmen beherrscht noch von anderen Unternehmen beherrscht wird, die Stimmrechte an der Bilfinger SE halten oder denen Stimmrechte zugerechnet werden. Dies ist wichtig, um die Unabhängigkeit der Stimmrechtsstruktur zu verdeutlichen.
Zusammenfassung der Mitteilung
Die Veröffentlichung der Stimmrechtsmitteilung durch die Bilfinger SE ist ein bedeutender Schritt in Richtung Transparenz und Compliance mit den gesetzlichen Anforderungen des WpHG. Die Mitteilung bietet Investoren und der Öffentlichkeit wichtige Informationen über die Stimmrechtsverhältnisse und die Beteiligungen an der Bilfinger SE. Solche Mitteilungen sind entscheidend für die Marktintegrität und das Vertrauen der Investoren in die Unternehmensführung.
Fazit
Die Bilfinger SE zeigt mit dieser Veröffentlichung, dass sie den regulatorischen Anforderungen nachkommt und die Transparenz gegenüber ihren Aktionären und der Öffentlichkeit fördert. Die Informationen sind nicht nur für aktuelle Aktionäre von Bedeutung, sondern auch für potenzielle Investoren, die ein Interesse an der Unternehmensentwicklung haben.
Für weitere Informationen und Details zur Bilfinger SE und ihren Aktivitäten können Interessierte die offizielle Webseite des Unternehmens besuchen oder die entsprechenden Finanznachrichten verfolgen.
Quellen: finanzen.net, boerse.de, handelsmeldungen.de.