Mitteilungen über Transaktionen von Führungspersönlichkeiten und deren Angehörigen

August 23, 2024
23.08.2024
3 Minuten
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Mitteilung über Transaktionen von Personen mit Führungsverantwortung und eng mit ihnen verbundenen Personen

Im Rahmen der europäischen Finanzregulierung ist die Mitteilung über Transaktionen von Personen mit Führungsverantwortung (Persons Discharging Managerial Responsibilities, PDMRs) und eng mit ihnen verbundenen Personen von großer Bedeutung. Diese Regelungen sind im Rahmen der Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation, MAR) festgelegt, die am 3. Juli 2016 in Kraft trat. Ziel dieser Vorschriften ist es, Insiderhandel und Marktmanipulation zu verhindern und die Integrität der Finanzmärkte zu wahren.

Definitionen und Anwendungsbereich

Gemäß Artikel 3 der MAR wird eine Person mit Führungsverantwortung als eine Person definiert, die in einem Emittenten, einem Marktteilnehmer für Emissionszertifikate oder einer anderen in Artikel 19(10) genannten Einheit tätig ist. Dazu gehören:

- Mitglieder der Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgane - Höhere Führungskräfte, die nicht Mitglied der genannten Organe sind, jedoch regelmäßigen Zugang zu Insiderinformationen haben und Entscheidungen treffen können, die die zukünftige Entwicklung des Unternehmens beeinflussen.

Eng mit diesen Personen verbunden sind:

- Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner - Abhängige Kinder - Verwandte, die mindestens ein Jahr im selben Haushalt leben - Juristische Personen, Stiftungen oder Partnerschaften, die von einer Person mit Führungsverantwortung oder einer der genannten Personen geleitet werden oder deren wirtschaftliche Interessen im Wesentlichen mit denen der Person übereinstimmen.

Mitteilungspflichten

Die Mitteilungspflicht nach Artikel 19 der MAR besagt, dass PDMRs und eng mit ihnen verbundene Personen jede Transaktion, die sie mit den Finanzinstrumenten des Emittenten durchführen, unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum der Transaktion der zuständigen Behörde und dem Emittenten mitteilen müssen. Diese Regelung gilt auch für Transaktionen, die die festgelegte Schwelle von 5.000 Euro pro Kalenderjahr überschreiten, die in einigen Ländern auf bis zu 20.000 Euro angehoben werden kann.

Die Mitteilungspflicht erstreckt sich auf alle Arten von Transaktionen, einschließlich Kauf, Verkauf, Pledge oder Darlehen von Finanzinstrumenten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verantwortung für die Mitteilung bei der Person liegt, die die Transaktion durchführt, und nicht bei der Person mit Führungsverantwortung, deren Mitteilungspflicht möglicherweise abgeleitet ist.

Veröffentlichungspflichten

Der Emittent ist verpflichtet, die von PDMRs und eng verbundenen Personen gemeldeten Transaktionen innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Erhalt der Mitteilung in geeigneten Medien zu veröffentlichen, die für die Verbreitung der Informationen in der gesamten Europäischen Union geeignet sind. Diese Informationen müssen auch im Unternehmensregister gespeichert werden.

Bedeutung der Mitteilungen

Die Veröffentlichung solcher Transaktionen ist ein entscheidender Schritt zur Verhinderung von Insidergeschäften und Marktmanipulation. Diese Transaktionen geben auch wichtige Hinweise auf die Einschätzung des Managements bezüglich der zukünftigen Geschäftsaussichten des Unternehmens. Die Transparenz, die durch diese Mitteilungen geschaffen wird, trägt dazu bei, das Vertrauen der Anleger in die Märkte zu stärken.

Schlussfolgerung

Die Regelungen zur Mitteilung von Transaktionen durch Personen mit Führungsverantwortung und eng mit ihnen verbundene Personen sind ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen zur Aufrechterhaltung der Marktintegrität. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften können Unternehmen und ihre Führungskräfte dazu beitragen, ein transparentes und faires Handelsumfeld zu schaffen, das sowohl den Interessen der Anleger als auch den Anforderungen der Aufsichtsbehörden gerecht wird.

Für weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen und Verfahren können die offiziellen Leitlinien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) konsultiert werden.

Quellen:

https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/notification-of-transactions-by-persons-discharging-managerial-responsibilities-and-persons-closely-associated-with-them-13790924

https://www.bafin.de/EN/Aufsicht/BoersenMaerkte/Emittentenleitfaden/Modul3/Kapitel2/Kapitel2_1/Kapitel2_1_2/kapitel2_1_2_node_en.html

https://www.bafin.de/EN/PublikationenDaten/Datenbanken/DirectorsDealings/directorsdealings_artikel_en.html

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