Transparenz und Verantwortung im Vorstand: Meldepflichten und Regelungen

August 30, 2024
30.08.2024
2 Minuten
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Reporting von Transaktionen durch Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung sowie deren eng verbundene Personen

Die Meldung von Transaktionen, die von Mitgliedern des Vorstands oder der Geschäftsführung sowie deren eng verbundenen Personen durchgeführt werden, ist ein zentraler Aspekt der Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Diese Regelungen sollen Transparenz und Integrität in den Finanzmärkten gewährleisten, indem sie sicherstellen, dass solche Transaktionen zeitnah und öffentlich bekannt gegeben werden.

Rechtlicher Rahmen

Gemäß Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung sind Personen, die für das Management eines Unternehmens verantwortlich sind, verpflichtet, alle Transaktionen, die sie mit den Aktien oder Schuldverschreibungen des Unternehmens durchführen, zu melden. Diese Verpflichtung gilt auch für Personen, die eng mit diesen Managern verbunden sind, wie Ehepartner, abhängige Kinder und andere Verwandte, die im gleichen Haushalt leben.

Die Definition von „eng verbundenen Personen“ umfasst nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen, die unter dem Einfluss der verantwortlichen Person stehen. Dies bedeutet, dass auch Unternehmen, die von einem Mitglied des Vorstands kontrolliert werden, in die Meldung einbezogen werden müssen.

Pflichten der berichtspflichtigen Personen

Die berichtspflichtigen Personen müssen ihre Transaktionen innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem Abschluss der Transaktion melden. Diese Meldungen sind an die zuständige Aufsichtsbehörde sowie an das Unternehmen selbst zu richten, das die Informationen dann öffentlich bekannt geben muss. Diese Regelung soll sicherstellen, dass alle Marktteilnehmer über relevante Informationen verfügen, die sich auf den Wert der Unternehmensanteile auswirken könnten.

Ausnahmen von der Meldepflicht

Es gibt bestimmte Ausnahmen von der Meldepflicht, die in der MAR festgelegt sind. Beispielsweise sind Transaktionen, die im Rahmen von Mitarbeiteraktienprogrammen oder ähnlichen Regelungen durchgeführt werden, von der Meldepflicht ausgenommen, sofern die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind. Auch Transaktionen, die vor dem Beginn eines geschlossenen Zeitraums abgeschlossen wurden, können unter bestimmten Umständen weiterhin durchgeführt werden.

Schutz vor Insiderhandel

Ein weiterer wichtiger Aspekt der MAR ist der Schutz vor Insiderhandel. Personen, die über nicht öffentliche Informationen verfügen, sind während eines geschlossenen Zeitraums, der in der Regel 30 Tage vor der Veröffentlichung eines Finanzberichts beträgt, von Transaktionen ausgeschlossen. Diese Regelung soll verhindern, dass Personen mit Insiderwissen unfaire Vorteile im Handel nutzen.

Verstöße und Konsequenzen

Verstöße gegen die Meldepflichten können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Geldstrafen und anderen Sanktionen. Die Aufsichtsbehörden haben das Recht, Ermittlungen einzuleiten und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Unternehmen sind ebenfalls verpflichtet, interne Verfahren zu implementieren, um sicherzustellen, dass ihre Führungskräfte und Mitarbeiter über die geltenden Vorschriften informiert sind und diese einhalten.

Fazit

Die Meldung von Transaktionen durch Mitglieder des Vorstands oder der Geschäftsführung sowie deren eng verbundene Personen ist ein wesentlicher Bestandteil der Regulierung der Finanzmärkte. Diese Vorschriften fördern die Transparenz und das Vertrauen in die Märkte, indem sie sicherstellen, dass alle relevanten Informationen rechtzeitig und öffentlich zur Verfügung stehen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend für die Integrität des Marktes und den Schutz der Investoren.

Für weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen und Verfahren können die entsprechenden Richtlinien und Veröffentlichungen der zuständigen Aufsichtsbehörden konsultiert werden.

Quellen:

  • https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/reporting-of-transactions-made-by-members-of-the-board-of-directors-or-executive-management-or-their-closely-associated-persons-13809117
  • https://www.bafin.de/EN/Aufsicht/BoersenMaerkte/Emittentenleitfaden/Modul3/Kapitel2/Kapitel2_1/Kapitel2_1_2/kapitel2_1_2_node_en.html
  • https://finance.yahoo.com/news/reporting-transactions-made-members-board-081600137.html
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