Unfall? Nicht gleich Totalschaden! So gehen Sie bei einem Kfz-Totalschaden richtig vor
Ein Verkehrsunfall ist schnell passiert und kann weitreichende Folgen haben. Besonders ärgerlich ist es, wenn das eigene Fahrzeug dabei einen Totalschaden erleidet. Doch was bedeutet das eigentlich genau und wie sollten Sie sich im Schadensfall verhalten?
Verschiedene Arten von Totalschäden
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass nicht jeder Totalschaden gleichbedeutend mit einem wirtschaftlichen Totalschaden ist. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei Arten:
- Technischer Totalschaden
- Wirtschaftlicher Totalschaden
- Unechter Totalschaden
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass eine Reparatur technisch nicht mehr möglich oder wirtschaftlich völlig unsinnig ist. In diesem Fall wird der Restwert des Fahrzeugs in der Regel mit null Euro angesetzt.
Anders verhält es sich beim wirtschaftlichen Totalschaden. Hier wäre eine Reparatur des Fahrzeugs zwar technisch möglich, die Kosten dafür würden jedoch den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Das bedeutet, dass die Reparaturkosten höher wären als der Wert, den das Fahrzeug vor dem Unfall hatte.
Der unechte Totalschaden ist ein Sonderfall. Er liegt vor, wenn ein Fahrzeug zwar technisch und wirtschaftlich repariert werden könnte, dies dem Geschädigten aber aufgrund des Wertverlustes nicht zuzumuten ist. Dies ist beispielsweise bei neuen Fahrzeugen der Fall, die durch einen Unfall einen erheblichen Wertverlust erleiden würden.
Die Rolle des Kfz-Gutachters
Ob ein Totalschaden vorliegt und um welche Art es sich handelt, stellt ein unabhängiger Kfz-Gutachter fest. Dieser begutachtet das Fahrzeug, dokumentiert den Schaden und ermittelt den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert.
Der Wiederbeschaffungswert gibt an, was ein vergleichbares Fahrzeug in gutem Zustand auf dem Gebrauchtwagenmarkt kosten würde. Der Restwert hingegen beziffert den Wert des Unfallwagens im beschädigten Zustand.
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, errechnet sich die Leistung der Versicherung aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Das richtige Verhalten im Schadensfall
Nach einem Unfall ist es zunächst wichtig, Ruhe zu bewahren und sich um die Sicherheit aller Beteiligten zu kümmern. Ist dies geschehen, sollten Sie den Unfall der Polizei melden und den Schaden Ihrer Versicherung melden.
Im nächsten Schritt sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen. Dieser wird den Schaden an Ihrem Fahrzeug begutachten und ein Gutachten erstellen. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung.
Welche Versicherung zahlt bei einem Totalschaden?
Wer für den Schaden aufkommt, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat und welche Versicherung Sie abgeschlossen haben.
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Schaden. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, kommt in der Regel Ihre Vollkaskoversicherung für den Schaden auf. Eine Teilkaskoversicherung greift nur bei bestimmten Ereignissen, wie beispielsweise einem Wildunfall oder einem Schaden durch Naturgewalten.
Die 130-Prozent-Regel
Ein Sonderfall ist die sogenannte 130-Prozent-Regel. Diese besagt, dass die Versicherung die Reparaturkosten auch dann übernehmen muss, wenn diese bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Voraussetzung dafür ist, dass der Geschädigte das Fahrzeug reparieren lässt und weiter nutzt.
Die 130-Prozent-Regel kommt vor allem dann zur Anwendung, wenn das Fahrzeug für den Geschädigten einen hohen emotionalen Wert hat oder wenn es sich um ein seltenes Modell handelt, für das kein gleichwertiger Ersatz beschafft werden kann.
Fazit
Ein Totalschaden am Fahrzeug ist ärgerlich, aber kein Grund zur Verzweiflung. Wichtig ist, dass Sie Ruhe bewahren, sich um die Sicherheit aller Beteiligten kümmern und den Schaden umgehend Ihrer Versicherung melden. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.