Effektive Nachlassplanung für Wertpapiere und Vermögensübertragung

September 18, 2024
18.09.2024
4 Minuten
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Nachlassplanung mit Wertpapieren: Aktien erfolgreich vererben und verschenken

Die Nachlassplanung ist ein essenzieller Bestandteil der Vermögensverwaltung, insbesondere für diejenigen, die über Wertpapiere wie Aktien, Fonds oder ETFs verfügen. In Deutschland wird jährlich ein erheblicher Betrag vererbt, wobei die Erbschaftsteuer oft eine bedeutende Rolle spielt. Um die steuerlichen Belastungen zu minimieren und eine gerechte Verteilung des Vermögens zu gewährleisten, ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Nachlassplanung auseinanderzusetzen.

Wertpapiere im Nachlass

Wertpapiere gehören zu den Vermögenswerten, die im Nachlass eines Verstorbenen übergehen. Der Wert dieser Papiere wird zum Zeitpunkt des Todes ermittelt und unterliegt der Erbschaftsteuer, sofern der persönliche Freibetrag überschritten wird. Die Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad und können für Ehepartner bis zu 500.000 Euro und für Kinder bis zu 400.000 Euro betragen.

Erben müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, wie sie mit den Wertpapieren umgehen wollen. Dies kann den Verkauf, die Beibehaltung oder die Aufteilung der Papiere unter den Erben umfassen. Eine klare Regelung im Testament kann helfen, Konflikte zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit der Erben zu sichern.

Die Bedeutung der Handlungsfähigkeit

Die Handlungsfähigkeit der Erben ist entscheidend, um das Wertpapierdepot während der Erbteilung zu verwalten. In turbulenten Börsenzeiten kann der Wert eines Depots erheblich schwanken. Um zu verhindern, dass wertvolle Zeit verloren geht, sollte im Testament festgelegt werden, wer nach dem Tod des Erblassers über das Depot verfügen darf. Alternativ kann einem der Erben bereits zu Lebzeiten der Zugriff auf das Depot gewährt werden.

Es ist zu beachten, dass nur volljährige Personen mit Wertpapieren handeln dürfen. Bei der Vererbung an minderjährige Kinder ist es notwendig, die Erziehungsberechtigten in die Planung einzubeziehen.

Aufteilung des Depots

Bei der Aufteilung des Wertpapierdepots ist der zum Todeszeitpunkt festgestellte Wert entscheidend. Die Kurse der Wertpapiere können jedoch schwanken, was die Aufteilung kompliziert macht. Zudem müssen steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere wenn sich im Depot Aktien befinden, die vor 2009 erworben wurden, da deren Kursgewinne steuerfrei sind.

Die Aufteilung sollte auch die finanziellen Ziele der Erben berücksichtigen. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, sich von Experten beraten zu lassen, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten.

Schenkung zu Lebzeiten

Eine Möglichkeit, die Erbschaftsteuer zu minimieren, besteht darin, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu verschenken. Schenkungen können alle zehn Jahre steuerlich geltend gemacht werden, was bedeutet, dass Erben ihren Freibetrag regelmäßig ausschöpfen können. Dies kann insbesondere für nahe Verwandte von Vorteil sein, da die Freibeträge in der Regel höher sind.

Ein besonderes Modell, das steuerliche Vorteile bietet, ist das Nießbrauchmodell. Hierbei wird das Depot an die Angehörigen übertragen, während die Erträge, wie Zinsen oder Dividenden, beim ursprünglichen Depotinhaber verbleiben. Dies reduziert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung und senkt somit die Steuerlast.

Erbschaftssteuer und Pflichtteil

Die Erbschaftssteuer wird auf den Wert des Nachlasses erhoben, der den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Bewertung erfolgt zum Todeszeitpunkt, unabhängig von späteren Kursverlusten. Dies kann für die Erben problematisch sein, wenn die Kurse nach dem Erbfall fallen, da die Steuer dennoch auf den höheren Werten basiert.

Für Pflichtteilsberechtigte ist es wichtig zu wissen, dass auch die Wertpapiere im Nachlass in die Berechnung des Pflichtteils einfließen. Die Erben sollten sich daher frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten informieren.

Testamentsvollstreckung

Wurde eine Testamentsvollstreckung angeordnet, obliegt die Verwaltung des Wertpapierdepots dem Testamentsvollstrecker. Dieser muss die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung beachten und das Vermögen in seiner Substanz erhalten. Dies bedeutet, dass der Testamentsvollstrecker auch bei Wertpapieren Risiken wie Kursschwankungen und Zinsänderungen berücksichtigen muss.

Tipps zur Nachlassplanung

Um die Nachlassplanung zu optimieren, sollten Erblasser folgende Punkte beachten:

- Klare Regelungen im Testament treffen, wer das Depot verwalten soll. - Eine Vollmacht ausstellen, die über den Tod hinaus gültig ist. - Zugangsdaten für das Depot den Erben zugänglich machen. - Steuerliche Aspekte der Vermögensübertragung berücksichtigen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Durch eine frühzeitige und sorgfältige Planung können Erblasser sicherstellen, dass ihre Wertpapiere effizient vererbt oder verschenkt werden und die Erben bestmöglich unterstützt werden.

Fazit

Die Nachlassplanung mit Wertpapieren erfordert eine umfassende Auseinandersetzung mit rechtlichen und steuerlichen Aspekten. Durch gezielte Maßnahmen können Erblasser nicht nur die Erbschaftsteuer optimieren, sondern auch sicherstellen, dass ihre Vermögenswerte in der gewünschten Weise an die nächste Generation weitergegeben werden. Eine frühzeitige Planung und gegebenenfalls die Konsultation von Experten sind hierbei unerlässlich.

Quellen: - https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/steuerersparnis-wertpapiere-im-nachlass-aktien-vererben-und-verschenken-13682494 - https://www.vermoegenszentrum.de/wissen/wertpapiere-im-nachlass-aktien-vererben-und-verschenken - https://www.rosepartner.de/wertpapier-depot-aktie-erbschaft.html - https://www.ttp.de/aktuelles/so-vererben-sie-millionendepots-richtig - https://www.deka-private-wealth.de/themenwelt/inhalt/verschenken-statt-vererben - https://www.wiwo.de/my/finanzen/geldanlage/den-nachlass-regeln-erbe-von-wertpapieren/29335834-3.html

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