Hausordnung im Mietrecht: Regeln und Mieterrechte
Harmonisches Zusammenleben in Mehrfamilienhäusern benötigt klare Regeln. Die Hausordnung ist dabei essenziell, sie definiert Rechte und Pflichten der Mieter und hilft, Konflikten vorzubeugen. Was darf die Hausordnung regeln, was nicht, und welche Rechte haben Mieter bei Ungerechtigkeiten?
Vertragsbestandteil oder Aushang?
Die Übermittlung der Hausordnung ist entscheidend. Als Bestandteil des Mietvertrags ist sie bindend und kann erweiterte Pflichten wie Treppenhausreinigung oder Winterdienst festlegen. "Ist die Hausordnung nur ein Aushang im Flur oder wird sie dem Mieter getrennt vom Mietvertrag überreicht, dürfen den Hausbewohnern darin keine Aufgaben und Pflichten auferlegt werden, die über seine gesetzliche oder vertragliche Pflicht hinausgehen", erläutert Immowelt. In diesem Fall beinhaltet die Hausordnung nur "ordnende Regelungen" wie Nutzungsbestimmungen für Gemeinschaftsräume oder Ruhezeiten. Ähnlich argumentiert mietrecht.com: Ein Aushang mit allgemeiner Hausordnung darf nur Verhaltenshinweise, aber keine konkreten Rechte oder Pflichten festlegen.
Zulässige Regelungen
Die Hausordnung kann diverse Themen des Zusammenlebens regeln, darunter:
- Ruhezeiten: Konkretisierung der gesetzlichen Ruhezeiten, z.B. Mittagsruhe.
- Nutzung von Gemeinschaftsräumen: Regeln für Waschküche, Garten oder Fahrradkeller.
- Sauberkeit und Ordnung: Vorschriften zur Müllentsorgung oder zum Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus.
- Sicherheit: Regelungen zur Haussicherheit, z.B. Schließzeiten oder Freihalten von Fluchtwegen.
Die Regelungen müssen verhältnismäßig sein und die Persönlichkeitsrechte der Mieter nicht übermäßig einschränken. Generelle Verbote von Haustieren, Kinderlärm oder Duschen nach 22 Uhr sind unzulässig. "Tierhaltung ist Mietern nicht generell zu verbieten", betont homeday.de. Auch generelles Untersagen von Kinderlärm ist unzulässig. Genauso verhält es sich mit dem Duschen: Ein generelles Verbot nach 22 Uhr ist rechtlich nicht haltbar.
Verstöße gegen die Hausordnung
Bei Nichteinhaltung der Hausordnung kann der Vermieter zunächst ermahnen. Wiederholte Verstöße können Abmahnung und im Extremfall Kündigung zur Folge haben. Wie Merkur.de berichtet, können bei mehrmaligen Verstößen auch Kosten für entstandene Arbeiten in Rechnung gestellt werden. Der Vermieter muss sich selbst an die Hausordnung halten und darf diese nicht ohne Zustimmung der Mieter ändern, wenn sie Vertragsbestandteil ist. "Ändern dürfen Vermieter die Hausordnung, wenn diese Teil des Mietvertrags ist, nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Mieters", so mietrecht.com.
Streitfälle und Rechtsberatung
Bei Streitigkeiten zur Hausordnung können sich Mieter an den Mieterschutzbund oder einen Anwalt für Mietrecht wenden. Laut traumimmo.de unterliegt die Rechtsprechung zu vielen Punkten der Hausordnung ständigem Wandel. Daher ist im Zweifelsfall rechtliche Beratung empfehlenswert, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen.
Quellen: - https://www.mietrecht.com/hausordnung/ - https://www.homeday.de/de/musterdokumente/hausordnung/ - https://www.immowelt.de/ratgeber/vermieten/hausordnung - https://www.haus.de/immobilien/mieten-vermieten/hausordnung-36783 - https://www.merkur.de/leben/wohnen/wohnung-hausordnung-mieter-vorschriften-rechte-pflichten-sanktionen-vermieter-haus-gemeinschaft-zr-92537639.html - https://www.traumimmo.de/blog/hausordnung-was-darf-hinein-und-was-nicht - https://erste-hausverwaltung.de/hausordnung/ - https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/geregeltes-wohnen-mietrecht-das-sollte-man-ueber-die-hausordnung-wissen-8966333 (Zugriff verweigert)