Die Umsetzung der europäischen Agrarpolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten gibt Anlass zur Kritik. Der Europäische Rechnungshof bemängelt in einem aktuellen Bericht, dass die Umwelt- und Klimaziele der EU nicht ausreichend in den nationalen Agrarplänen berücksichtigt werden. Wie „dpa“ berichtet, klafft zwischen den ambitionierten Zielvorgaben der EU und der Realität in den Mitgliedstaaten eine deutliche Lücke.
Obwohl Landwirte seit der letzten Reform der GAP höhere finanzielle Unterstützung für umweltfreundlicheres Wirtschaften erhalten können, liegt die Entscheidungsgewalt über die konkrete Umsetzung der Agrarpolitik größtenteils bei den einzelnen Ländern. „Die Gemeinsame Agrarpolitik ist heute umweltfreundlicher gestaltet, aber bei den Strategieplänen der EU-Länder konnten wir keine großen Unterschiede zur Vergangenheit feststellen“, wird Nikolaos Milionis vom Rechnungshof in dem Bericht zitiert.
Der Rechnungshof kritisiert, dass alle EU-Staaten Ausnahmen von bestimmten Agrar- und Umweltvorschriften zugelassen haben. Umweltfreundliche Maßnahmen wurden teilweise gestrichen oder verschoben. Darüber hinaus bemängelt der Rechnungshof die unzureichende Abstimmung der nationalen Pläne mit dem Green Deal der EU, der bis 2050 eine klimaneutrale Union anstrebt.
Besonders kritisch sieht der Rechnungshof die Lockerung von Auflagen im Jahr 2024 als Reaktion auf Proteste von Landwirten. Diese Maßnahmen hätten positive Auswirkungen auf die Umwelt gehabt und wurden nun wieder zurückgenommen. Ein weiteres Problem sieht der Rechnungshof im Fehlen messbarer Zielvorgaben, die eine Überprüfung der Fortschritte im Umweltschutz ermöglichen würden.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist mit einem Budget von 378,5 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2027 das größte Förderprogramm der EU. Sie stellt eine zentrale Einnahmequelle für Landwirte dar und soll neben der Sicherung der Lebensmittelversorgung auch den Umweltschutz stärken.
Die Gestaltung der EU-Agrarpolitik hat erheblichen Einfluss auf die Landwirtschaft in Deutschland. Um EU-Agrarsubventionen zu erhalten, müssen Betriebe bestimmte Mindeststandards für den Schutz der Umwelt einhalten. Dazu zählte bisher die Auflage, 4 Prozent der Ackerflächen zum Schutz der Biodiversität aus der Produktion zu nehmen. Für 2024 wurde das Anforderungsniveau jedoch reduziert, so dass 90 Prozent der Betriebe keine zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität umsetzen müssen, wie das Umweltbundesamt berichtet.
Quellen:
- https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/bericht-laxe-nationale-eu-agrarpolitik-bei-umweltschutz-13880711
- dpa
- https://www.umweltbundesamt.de/themen/chancen-fuer-den-agrarumweltschutz-bleiben