Die Zahl der Wohngeldempfänger ist im Jahr 2023 deutlich gestiegen. Das geht aus aktuellen Daten des Statistischen Landesamtes Information und Technik NRW hervor. Demnach erhielten Ende 2023 in Nordrhein-Westfalen 300.380 Haushalte Wohngeld, das sind 75,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieser Anstieg ist auf das sogenannte „Wohngeld Plus Gesetz“ zurückzuführen, das Anfang 2023 in Kraft trat, um die steigenden Energiekosten abzufedern.
Auch in der Stadt Lüdenscheid ist diese Entwicklung spürbar. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, stieg die Zahl der Wohngeldhaushalte von Februar 2023 bis Februar 2024 von 797 auf 1395, was einem Anstieg von etwa 75 Prozent entspricht. Laut IT.NRW bezogen Ende 2023 landesweit 3,4 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld, verglichen mit 2,0 Prozent im Jahr 2022. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch belief sich auf 319 Euro, was einem Anstieg von 55,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2022: 205 Euro) entspricht.
„Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt vom Haushaltseinkommen, der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sowie der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung ab“, erklärt Peter Gößlinghoff, Leiter des Fachdienstes Soziale Leistungen in Lüdenscheid. „Darüber hinaus ist die Miete oder Belastung gemäß Wohngeldgesetz an Höchstbeträge nach einem der jeweiligen Kommune angepassten Mietenniveau gebunden.“
Die Wohngeld-Novelle hat die Arbeitsbelastung für die Stadtverwaltung spürbar erhöht. Die Bearbeitungszeit für Wohngeldanträge hat sich von durchschnittlich vier bis sechs Wochen auf rund zwei Monate verlängert. Zu einer Überlastung ist es aber laut Gößlinghoff noch nicht gekommen: „Dass die Wartezeiten nur wenig angestiegen sind, liegt vor allem daran, dass bereits Ende 2022 sieben neue Stellen geschaffen wurden.“ Diese seien durch Neueinstellungen und durch die Erhöhung der Wochenarbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten nach und nach bis Anfang Juli 2023 besetzt worden.
Die Bundesregierung plant, das Wohngeld ab Januar 2025 um weitere 15 Prozent zu erhöhen. Das teilte das Bundesbauministerium mit. Damit sollen die Bezieher einen durchschnittlichen Zuschlag von 30 Euro pro Monat erhalten. Das Wohngeld soll Menschen mit geringem Einkommen entlasten, die sich die Wohnkosten nicht leisten können. Der staatliche Zuschuss wird gesetzlich alle zwei Jahre an die Entwicklung von Mieten und Preisen angepasst. Die letzte Erhöhung erfolgte im Jahr 2023.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) verweist darauf, dass die Menschen heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und Waren des täglichen Bedarfs ausgeben müssen. Das Wohngeld sei ein Zuschuss zu den Miet- oder Immobilienkreditkosten für Arbeitnehmer und Rentner mit geringem Einkommen. Mit der Erhöhung um durchschnittlich 15 Prozent bleibe Wohnen für sie bezahlbar, so Geywitz.
Die genaue Höhe des Wohngeldes hängt vom Einkommen, der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Laut Bauministerium haben im nächsten Jahr rund 1,9 Millionen Haushalte Anspruch auf den Zuschuss.
Die Bundesregierung hatte im September 2022 die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands auf den Weg gebracht. Sie ist Teil der Entlastungspakete und trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Durch die Reform haben nun rund zwei Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen Anspruch auf Wohngeld. Dazu gehören rund 600.000 Haushalte, die auch ohne Anpassung im Jahr 2023 weiterhin Wohngeld bezogen hätten, sowie etwa 1,04 Millionen Haushalte, deren Einkommen bisher die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten hat. Sie können aufgrund der Verbesserungen im Jahr 2023 erstmals oder wieder mit Wohngeld entlastet werden. Außerdem können weitere rund 380.000 Haushalte Wohngeld beziehen und sind so nicht mehr auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen.
Zu den Anspruchsberechtigten gehören Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente, erwerbstätige Familien sowie Alleinerziehende und Paare mit niedrigem Einkommen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich, Studierende, bei denen nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat, sowie Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner. Wer bereits andere staatliche Leistungen, auch für die Unterkunftskosten, bezieht, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Dazu gehören beispielsweise Bürgergeld oder Sozialhilfe (nach SGB II oder SGB XII), Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz, BAföG oder Berufsausbildungshilfe.
Wohngeld kann bei den örtlich zuständigen Wohngeldämtern der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragt werden. Dort gibt es die Antragsformulare und umfassende Beratung. Viele Bundesländer bieten den Antrag bereits online auf ihren Internetseiten an. Weitere Informationen sowie die Infoseiten der Bundesländer finden Sie unter Wohngeld-Plus-Reform.
Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten haben, bekommen das erhöhte Wohngeld-Plus automatisch ohne gesonderten Antrag. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.
Quellen:
- https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/deutlich-mehr-empfaenger-von-wohngeld-durch-neues-gesetz-13879072
- https://www.come-on.de/luedenscheid/wohngeld-empfaenger-luedenscheid-nrw-rekord-niveau-gesetz-93175354.html
- https://www.tagesschau.de/inland/wohngeld-erhoehung-100.html
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/wohngeldreform-2130068
- https://www.focus.de/finanzen/news/millionen-betroffen-wohngeld-wird-ab-2025-erhoeht-so-erhalten-auch-sie-den-zuschuss_id_260222207.html
- https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/faq-wohngeld-erhoehung-rlp-100.html
- https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html