Eine Änderung der Arbeitszeiten kann für Arbeitnehmer eine Herausforderung darstellen, besonders wenn sie plötzlich und unerwartet kommt. Obwohl der Arbeitgeber in vielen Fällen das Recht hat, die Arbeitszeiten seiner Angestellten zu ändern, sind ihm durch Gesetze, Tarifverträge und den Arbeitsvertrag Grenzen gesetzt. Was können Arbeitnehmer also tun, wenn sie mit plötzlich neuen Arbeitszeiten konfrontiert werden?
Der Arbeitsvertrag und das Direktionsrecht
Zunächst sollten Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag genau prüfen. Sind dort die Arbeitszeiten konkret festgelegt, hat der Arbeitgeber keinen Spielraum für eigenmächtige Änderungen. Anders sieht es aus, wenn der Arbeitsvertrag keine oder nur vage Angaben zu den Arbeitszeiten enthält. In diesem Fall kann der Arbeitgeber von seinem sogenannten Direktionsrecht Gebrauch machen.
Das Direktionsrecht erlaubt es dem Arbeitgeber, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher zu bestimmen (§ 106 Gewerbeordnung). Dieses Recht ist jedoch nicht uneingeschränkt. Der Arbeitgeber muss bei der Ausübung seines Direktionsrechts stets die Grenzen des billigen Ermessens beachten (§ 315 BGB). Das bedeutet, er muss die Interessen des Arbeitnehmers in angemessener Weise berücksichtigen.
Gründe für eine Änderung der Arbeitszeiten
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitgeber die Arbeitszeiten seiner Angestellten ändern möchte. Oft liegen betriebliche Gründe vor, wie beispielsweise:
- Änderung der Auftragslage
- Neue Produktionsabläufe
- Saisonale Schwankungen
- Personelle Engpässe
Auch die Einführung neuer Technologien oder die Digitalisierung von Arbeitsprozessen können eine Änderung der Arbeitszeiten erforderlich machen.
Die Interessen des Arbeitnehmers
Bei der Änderung der Arbeitszeiten muss der Arbeitgeber die Interessen seiner Angestellten berücksichtigen. Besonders wichtig sind dabei:
- Familiäre Verpflichtungen, wie z.B. die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen
- Gesundheitliche Gründe
- Bereits gebuchte Urlaube oder andere private Termine
- Die Vereinbarkeit der neuen Arbeitszeiten mit dem Privatleben
Ein Arbeitgeber, der die Interessen seiner Angestellten bei der Änderung der Arbeitszeiten nicht ausreichend berücksichtigt, handelt nicht nach billigem Ermessen.
Was tun bei neuen Arbeitszeiten?
Arbeitnehmer, die mit plötzlich neuen Arbeitszeiten konfrontiert werden, sollten Ruhe bewahren und folgende Schritte unternehmen:
1. Das Gespräch suchen
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die geplanten Änderungen an und versuchen Sie, die Gründe dafür zu erfahren. Äußern Sie Ihre Bedenken und schlagen Sie gegebenenfalls alternative Lösungen vor. Möglicherweise lassen sich die neuen Arbeitszeiten so gestalten, dass sie für beide Seiten akzeptabel sind.
2. Unterstützung suchen
Sollten Sie im Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber keine Einigung erzielen, können Sie sich an den Betriebsrat wenden. Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der Arbeitszeiten ein Mitbestimmungsrecht und kann sich für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen.
Auch die Gewerkschaft kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
3. Rechtliche Schritte prüfen
In Fällen, in denen der Arbeitgeber sich uneinsichtig zeigt und die neuen Arbeitszeiten für den Arbeitnehmer unzumutbar sind, können rechtliche Schritte in Erwägung gezogen werden. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Sie über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten informieren.
Fazit
Die Änderung von Arbeitszeiten ist ein komplexes Thema, bei dem die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern oft gegeneinander stehen. Wichtig ist, dass beide Seiten miteinander im Gespräch bleiben und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und diese im Zweifelsfall auch geltend machen.
Quellen:
- § 106 Gewerbeordnung (GewO)
- § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Haufe.de: Arbeitgeber kann Arbeitszeiten nicht ohne Weiteres ändern (08.10.2021)