Aldi-Süd verliert im Streit um Rabattwerbung vor dem EuGH

September 26, 2024
26.09.2024
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Im Rechtsstreit um irreführende Rabattwerbung hat der Discounter Aldi-Süd vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten. Wie dpa-AFX berichtet, entschied der EuGH, dass sich ein in der Werbung angegebener Rabatt auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen muss. Diese Regelung soll Händler davon abhalten, Verbraucher mit künstlich erhöhten und anschließend wieder reduzierten Preisen irrezuführen.

Der Fall geht auf eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zurück. Aldi-Süd hatte in seinen Prospekten unter dem Slogan "Deutschlands bester Preis" unter anderem Bananen und Ananas beworben. Bei den Ananas wurde ein "Preis-Highlight" von 1,49 Euro pro Stück angepriesen, wobei ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro danebenstand. Im Kleingedruckten war jedoch vermerkt, dass der niedrigste Preis der letzten 30 Tage bei 1,39 Euro lag - und somit unter dem beworbenen "Preis-Highlight".

Ähnlich verhielt es sich bei den Bananen: Neben dem Preis von 1,29 Euro pro Kilo warb Aldi-Süd mit einem Rabatt von 23 Prozent und einem durchgestrichenen Preis von 1,69 Euro. Wiederum fand sich im Kleingedruckten der Hinweis, dass der günstigste Preis der vergangenen 30 Tage ebenfalls bei 1,29 Euro gelegen hatte.

Seit knapp zwei Jahren sind Händler verpflichtet, bei Preisermäßigungen den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage als Referenzwert anzugeben. Die Verbraucherzentrale argumentierte jedoch, dass sich Rabatte auch auf diesen niedrigsten Preis beziehen sollten und nicht auf den Preis unmittelbar vor Beginn des Angebots.

Die Richter in Luxemburg schlossen sich der Argumentation der Verbraucherzentrale weitgehend an. Sie urteilten, dass es nicht ausreiche, den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage lediglich anzugeben, ohne den Rabatt darauf zu beziehen. Cornelia Tausch, Vorständin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, kritisierte die Vorgehensweise von Aldi-Süd als irreführend und mutmaßlichen Trick, um mit künstlichen Preissenkungen zu werben.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) äußerte Bedenken hinsichtlich der Entscheidung des EuGH. HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik, Peter Schröder, befürchtet negative Auswirkungen für Kunden und Händler. Die Möglichkeiten, mit Sonderangeboten zu werben, würden unverhältnismäßig eingeschränkt, was zu weniger Preisreduzierungen und einem Anstieg des durchschnittlichen Preisniveaus führen könnte.

Aldi-Süd selbst wollte sich zu dem Urteil nicht äußern und verwies auf das laufende Verfahren. Nun muss das Gericht in Düsseldorf über den konkreten Fall entscheiden und dabei die Rechtsprechung des EuGH berücksichtigen.

Quellen:

- https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/roundup-aldi-sued-verliert-vor-eugh-im-streit-um-rabatt-werbung-13874000

- dpa-AFX

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