Alkohol in Backwaren Aufklärung dringend notwendig

September 1, 2024
01.09.2024
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Steckt Alkohol im Aufbackbrötchen? Mehr Klarheit gefordert

Beim Einkauf von Lebensmitteln sind viele Verbraucher überrascht, wenn sie feststellen, dass in Produkten, von denen sie es nicht erwarten würden, Alkohol enthalten sein kann. Während der Alkoholgehalt in Bier oder gefüllten Pralinen mit Eierlikör offensichtlich ist, bleibt die Frage, ob auch in Aufbackbrötchen, Pizzateig oder anderen Backwaren Alkohol enthalten ist, oft unbeantwortet. Diese Unsicherheit hat zu einem Aufruf der Verbraucherzentralen geführt, die eine klarere Kennzeichnung von alkoholhaltigen Lebensmitteln fordern.

Versteckter Alkohol in Lebensmitteln

Alkohol kann in unterschiedlichen Lebensmitteln vorkommen, oft in geringen Mengen, die für viele Verbraucher nicht sofort erkennbar sind. Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit im Verbraucherzentrale Bundesverband, betont, dass viele Menschen die Angaben zu Alkohol in den Zutatenlisten übersehen. Dies stellt insbesondere für Kinder und Personen, die aus gesundheitlichen oder religiösen Gründen auf Alkohol verzichten möchten, ein Problem dar. Wetzel fordert daher, dass alkoholhaltige Lebensmittel deutlich gekennzeichnet werden, auch wenn sie unverpackt verkauft werden.

In der Tat zeigt eine Untersuchung, dass versteckter Alkohol häufig in Süßigkeiten, Desserts und Fertiggerichten zu finden ist. Auch in Salatdressings, Feinkostsalaten und Konfitüren kann gelegentlich Alkohol enthalten sein. Die Bezeichnungen in den Zutatenlisten variieren und können auch als "Ethanol" oder "Ethylalkohol" aufgeführt sein.

Ursprung des Alkohols in Backwaren

Der Verband Deutscher Großbäckereien erklärt, dass Alkohol in Backwaren oft durch den natürlichen Gärungsprozess entsteht. Während der Teigbereitung wird Stärke aus dem Getreide in Zucker umgewandelt, der von Hefe in Kohlendioxid und Alkohol fermentiert wird. Das Kohlendioxid sorgt dafür, dass das Brot beim Backen aufgeht und eine gute Kruste bildet. Der Alkohol trägt zur Aromabildung bei, und die Mengen, die dabei entstehen, sind in der Regel minimal. Der Verband betont, dass die Kennzeichnung in der Zutatenliste ausreichend sei, da die Produkte für das Aufbacken bestimmt sind.

Regulatorische Rahmenbedingungen

Aktuell gibt es in der Bundesregierung keine Pläne für neue Kennzeichnungsvorschriften bezüglich Alkohol in Lebensmitteln. Das Ernährungsministerium verweist darauf, dass das EU-rechtliche Kennzeichnungsrecht keine verpflichtenden Warnhinweise für alkoholhaltige Lebensmittel vorsieht. Änderungen in diesem Bereich müssten von der EU-Kommission initiiert werden. Das Ministerium unterstützt jedoch einen harmonisierten Ansatz zur Kennzeichnung, um den missbräuchlichen Konsum von Alkohol zu verhindern.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat festgestellt, dass Ethanol, der durch natürliche Gärungsprozesse entsteht, in der Regel nicht als gesundheitlich bedenklich eingestuft wird. Dies gilt auch für empfindliche Personengruppen, und es wird angenommen, dass die Erhitzung beim Aufbacken von Brötchen den Alkoholgehalt signifikant reduziert.

Alkohol in anderen Lebensmitteln

Es ist erwähnenswert, dass auch in anderen Lebensmitteln wie Fruchtsäften und Kefir geringe Mengen natürlichen Alkohols vorkommen, die geschmacklich oft nicht wahrnehmbar sind. Nach Einschätzung des Max-Rubner-Instituts sind negative Auswirkungen dieser geringen Mengen nicht bekannt.

Forderungen der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherzentralen fordern eine umfassendere und deutlichere Kennzeichnung von alkoholhaltigen Lebensmitteln, um den Verbrauchern mehr Klarheit zu bieten. Insbesondere bei unverpackten Lebensmitteln und in Restaurants, wo keine Zutatenlisten vorhanden sind, sollte Alkohol verpflichtend gekennzeichnet werden. Dies würde es den Verbrauchern erleichtern, informierte Entscheidungen zu treffen und potenzielle gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Insgesamt bleibt die Debatte um die Kennzeichnung von Alkohol in Lebensmitteln ein wichtiges Thema, das sowohl Verbraucher als auch Hersteller betrifft. Eine verbesserte Transparenz könnte dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelsicherheit zu stärken und gleichzeitig den Bedürfnissen von Personen Rechnung zu tragen, die aus verschiedenen Gründen auf Alkohol verzichten möchten.

Die Diskussion über die Kennzeichnung von Alkohol in Lebensmitteln wird voraussichtlich auch in Zukunft fortgeführt, da immer mehr Verbraucher Wert auf Transparenz und klare Informationen legen.

Quellen: Verbraucherzentrale Bundesverband, dpa, Verband Deutscher Großbäckereien.

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