BGH begrenzt Urheberrechte an einer Fototapete
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer wegweisenden Entscheidung festgestellt, dass die Veröffentlichung von Fotos oder Videos, auf denen im Hintergrund eine Fototapete zu sehen ist, in der Regel keine Urheberrechte verletzt. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Nutzung von Fototapeten in privaten und gewerblichen Kontexten haben.
Hintergrund der Entscheidung
In mehreren Verfahren, die vor dem BGH verhandelt wurden, klagte ein Unternehmen, das Nutzungsrechte an Fotografien lizenziert, gegen Personen, die Bilder von Fototapeten im Internet veröffentlicht hatten. Das Unternehmen beanspruchte die Rechte an den Motiven, die auf den Fototapeten abgebildet waren. Die Klägerin argumentierte, dass die Nutzung dieser Bilder ohne Genehmigung eine Verletzung ihrer Urheberrechte darstelle.
Die Verfahren
In einem der Fälle hatte eine Frau eine Fototapete erworben und diese in ihrem Zuhause angebracht. Die Tapete war in mehreren Videos auf ihrer Facebook-Seite zu sehen. Ein anderer Fall betraf ein Hotel, dessen Zimmer mit einer Fototapete dekoriert waren. Fotos dieser Zimmer wurden auf Hotelportalen veröffentlicht. In allen Verfahren forderte das klagende Unternehmen Schadensersatz und die Erstattung von Abmahnkosten. In den Vorinstanzen war das Unternehmen jedoch gescheitert.
Die Entscheidung des BGH
Der BGH bestätigte die Urteile der Vorinstanzen und stellte fest, dass es sich um eine konkludente Einwilligung des Urhebers handele. Diese Einwilligung sei eine Art stillschweigende Willenserklärung, die es den Nutzern ermögliche, Fotos und Videos von mit Fototapeten dekorierten Räumen zu erstellen und diese im Internet zu veröffentlichen. Der BGH betonte, dass dies im Einklang mit der Lebenserfahrung stehe und für den Urheber vorhersehbar gewesen sei.
Rechtslage und Auswirkungen
Die Entscheidung des BGH könnte für viele Käufer von Fototapeten von Bedeutung sein, da sie nun in der Lage sind, ihre Räume zu fotografieren und diese Bilder online zu teilen, ohne befürchten zu müssen, gegen Urheberrechte zu verstoßen. Der BGH stellte klar, dass die Wirksamkeit einer Einwilligung nicht davon abhängt, dass sie direkt gegenüber demjenigen erklärt wird, der in die Urheberrechte eingreift. Vielmehr können sich auch Dritte auf eine konkludente Einwilligung berufen, sofern ihre Nutzungshandlungen als üblich angesehen werden.
Schlussfolgerung
Die Entscheidung des BGH zur Nutzung von Fototapeten könnte die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Veröffentlichung von Bildern in sozialen Medien und auf anderen Plattformen erheblich beeinflussen. Käufer von Fototapeten können nun sicherer sein, dass sie ihre dekorierten Räume ablichten und die Bilder online teilen können, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Diese Entwicklung könnte auch für die Kreativwirtschaft von Bedeutung sein, da sie die Nutzung von Fototapeten in verschiedenen Medienformaten erleichtert.
Die vollständigen Details zu den Verfahren und der Entscheidung des BGH können in den entsprechenden Urteilen nachgelesen werden.
Quellen: - dpa-AFX - Bundesgerichtshof - finanzen.net