Debatte um AfD-Verbotsverfahren im Bundestag entflammt

September 30, 2024
30.09.2024
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Mehrere Abgeordnete drängen laut Medienberichten auf eine Abstimmung im Bundestag über ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht. Wie das Nachrichtenportal Finanzen.net berichtet, werfen die Abgeordneten der Partei Verfassungswidrigkeit vor. In dem Bericht wird auf einen Gruppenantrag von Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken verwiesen. Die Abgeordneten fordern demnach den Einzug des Parteivermögens zugunsten gemeinnütziger Zwecke.

Darüber hinaus soll das Verfassungsgericht feststellen, "dass die Alternative für Deutschland nach Art. 21 Abs. 3 GG von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist". Um zu verhindern, dass ein mögliches Verbotsverfahren, wie bereits bei der NPD geschehen, an V-Leuten innerhalb der Partei scheitert, enthält der Antrag auch einen Auftrag an die Bundesregierung und die Landesregierungen. Sie werden aufgefordert, "durch ihre Verfassungsschutzbehörden unverzüglich auf die Herstellung der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuwirken". Dazu sollen, so der Bericht, potenzielle V-Leute abgeschaltet und verdeckte Ermittler abgezogen werden.

Die Zeitung Die Welt berichtet, dass der Antrag von Einzelpersonen aus den Fraktionen SPD, CDU/CSU, Grüne und Linke unterstützt wird, nicht jedoch von den gesamten Fraktionen. Demnach wurde der Antrag, der bereits seit Monaten in Vorbereitung war, am vergangenen Freitag finalisiert. Um einen fraktionsübergreifenden Antrag einzureichen, werden 37 Abgeordnete benötigt. Dem Bericht der Welt zufolge soll der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren jedoch von deutlich mehr Bundestagsmitgliedern eingebracht werden. Aus allen genannten Fraktionen unterstützen ihn demnach jeweils mindestens zehn Abgeordnete.

In dem Antrag, der beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden soll, wird gefordert, gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraf 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festzustellen, dass die Partei Alternative für Deutschland verfassungswidrig ist. Hilfsweise soll vom Verfassungsgericht festgestellt werden, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen wird. Die Abgeordneten von SPD, Union, Grünen und Linken werfen der AfD in dem Bundestagsantrag vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser Grundordnung eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" einzunehmen.

Bundeskanzler Olaf Scholz hatte sich Ende Mai gegen ein Parteiverbot der AfD ausgesprochen. Ein Parteiverbot sei "eine ganz schwierige Sache in einer Demokratie", für das es sehr hohe Hürden gebe. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Die chaotische konstituierende Sitzung des neuen Thüringer Landtags, in dem die AfD bei der Wahl am 1. September zur stärksten Kraft wurde, hat die Debatte über einen Verbotsantrag neu entfacht. Der Verfassungsschutz hat die AfD in Thüringen, sowie in einigen anderen Bundesländern, als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Im Jahr 2017 scheiterte das zweite Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht. Anfang des Jahres entzog Karlsruhe der Partei, die sich in "Die Heimat" umbenannt hat, jedoch die staatliche Parteienfinanzierung. Grundlage des Urteils war eine 2017 erfolgte Grundgesetzergänzung, wonach einer Partei auch dann staatliche Finanzmittel entzogen werden können, wenn sie nicht verboten ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie oder ihre Anhänger verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

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