Abgeordnete streben AfD-Verbotsverfahren an
Wie die Zeitung Die Welt berichtet, wird der Bundestag in Kürze über einen Gruppenantrag abstimmen, der ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringen soll. Dem Bericht zufolge wird der Antrag von einzelnen Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt, nicht jedoch von den Fraktionen in Gänze. Der Antrag sei bereits seit Monaten in Vorbereitung und kürzlich finalisiert worden. Für einen fraktionsübergreifenden Antrag sind 37 Abgeordnete notwendig. Nach Informationen der Welt soll der Antrag zum AfD-Parteiverbotsverfahren jedoch von deutlich mehr Bundestagsabgeordneten eingebracht werden, da ihn aus allen genannten Fraktionen jeweils mindestens zehn Abgeordnete unterstützen.
In dem Antrag wird das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage von Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraf 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes aufgefordert, die Verfassungswidrigkeit der Partei Alternative für Deutschland festzustellen. Hilfsweise soll das Verfassungsgericht feststellen, dass die AfD von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen wird. Die Abgeordneten werfen der AfD in dem Antrag vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen zu wollen und gegenüber dieser Grundordnung eine „aktiv kämpferisch-aggressive Haltung“ einzunehmen. Der Antrag führt zahlreiche Verstöße gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes an, darunter die Forderung nach einer „millionenfachen Remigration“ von Migranten. Des Weiteren werden diverse Äußerungen von Bundes- und Landesvorsitzenden der AfD als Verletzungen der Menschenwürde von Migranten, Muslimen und sexuellen Minderheiten gewertet.
Bundeskanzler Olaf Scholz hatte Ende Mai deutlich gemacht, dass ein Parteiverbot der AfD für ihn aktuell kein Thema sei. Ein Parteiverbot sei „eine ganz schwierige Sache in einer Demokratie“, für das es sehr hohe Hürden gebe. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Die chaotische konstituierende Sitzung des neuen Thüringer Landtags, in dem die AfD bei der Wahl am 1. September zur stärksten Kraft gewählt wurde, hat die Debatte über einen Verbotsantrag neu entfacht. Der Verfassungsschutz hat die AfD in Thüringen sowie in einzelnen anderen Bundesländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Im Jahr 2017 scheiterte das zweite Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht. Anfang des Jahres entzog Karlsruhe der Partei, die sich in „Die Heimat“ umbenannt hat, jedoch die staatliche Parteienfinanzierung. Grundlage des Urteils war eine 2017 erfolgte Grundgesetzergänzung, wonach einer Partei auch dann staatliche Finanzmittel entzogen werden können, wenn sie nicht verboten ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie oder ihre Anhänger verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.
Quellen:
-
- https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/politik-blog-abgeordnete-von-spd-cdu-csu-gruenen-und-linken-bringen-bundestagsantrag-fuer-afd-verbotsverfahren-ein-13878286
- https://www.sueddeutsche.de/politik/afd-verbotsverfahren-verfassungsgericht-bundestag-lux.Hh1pwffrNVxvEBPSmHz8RA
- https://www.deutschlandfunk.de/innenminister-maier-fuer-ein-verbotsverfahren-gegen-die-afd-116.html
- https://taz.de/Forderung-nach-AfD-Verbot/!6039276/
- https://www.welt.de/politik/deutschland/article251505706/AfD-CDU-Politiker-will-Verbotsverfahren-beantragen-wie-stehen-die-Chancen.html
- https://de.marketscreener.com/