Entlastung bei hohen Nebenkosten: Steuerliche Vorteile nutzen
Steigende Energie- und Instandhaltungskosten resultieren häufig in hohen Nebenkostenabrechnungen, die Mieter finanziell belasten. Es gibt jedoch Möglichkeiten, steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen und die Belastung zu mindern.
Welche Kosten dürfen umgelegt werden?
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt fest, welche Kosten Vermieter ihren Mietern in Rechnung stellen dürfen. Dazu zählen unter anderem Grundsteuer, Wasser- und Abwassergebühren, Heiz- und Warmwasserkosten, Kosten für Aufzüge, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hausmeisterkosten, Antennenanlage und Gemeinschaftswaschküche. Wie "objego.de" im Artikel "Nebenkostenabrechnung erstellen: 7 Dinge, die Vermieter wissen sollten" betont, ist eine explizite Vereinbarung im Mietvertrag erforderlich, die den Mieter zur Tragung bestimmter Nebenkosten verpflichtet. Ein Verweis auf die BetrKV im Mietvertrag kann dabei helfen, Unklarheiten zu vermeiden.
Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch
Gemäß der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) müssen Heiz- und Warmwasserkosten mindestens zu 50 Prozent, maximal jedoch zu 70 Prozent nach dem individuellen Verbrauch abgerechnet werden. Die verbleibenden Kosten können nach Wohnfläche verteilt werden. Dies soll einen sparsamen Umgang mit Energie anregen.
Steuerliche Absetzbarkeit: Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
Bestimmte Positionen der Nebenkostenabrechnung können von Mietern steuerlich geltend gemacht werden. Handwerkerleistungen im Rahmen von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Auch Kosten für Gartenpflege oder Gebäudereinigung fallen darunter. Voraussetzung ist, dass die Leistungen von einem Fachbetrieb ausgeführt und separat in Rechnung gestellt werden.
Unterschied zwischen Modernisierungskosten und Erhaltungsaufwand
Modernisierungskosten, die den Wohnwert erhöhen oder die Lebensdauer des Gebäudes verlängern, dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Diese Kosten trägt der Vermieter. Im Gegensatz dazu kann Erhaltungsaufwand, der dem Erhalt des bestehenden Zustands der Immobilie dient, umgelegt werden. Die Unterscheidung zwischen Modernisierung und Erhaltung kann im Einzelfall komplex sein.
Einspruchsrecht bei der Nebenkostenabrechnung
Mieter haben das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Ist die Abrechnung fehlerhaft oder entspricht sie nicht den gesetzlichen Vorgaben, kann der Mieter die Nachzahlung verweigern. Bei Unstimmigkeiten empfiehlt es sich, den Mieterschutzbund oder einen Anwalt zu konsultieren.
Quellen:
- objego.de: Nebenkostenabrechnung erstellen: 7 Dinge, die Vermieter wissen sollten (https://objego.de/blog/nebenkostenabrechnung-erstellen-7-dinge-die-vermieter-wissen-sollten/)
- finanzen.net (Zugriff verweigert: https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/kostenexplosion-hohe-nebenkostenabrechnung-so-lassen-sich-steuern-sparen-12665376)
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