ROUNDUP: Faeser schlägt Grenz-Verfahren für einige Asylsuchende vor
In Berlin haben Vertreter der Ampel-Koalition sowie der Union und der Länder zu neuen Beratungen über die Steuerung und Kontrolle der Migration zusammengefunden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat dabei einen Vorschlag unterbreitet, der die Rolle der Bundespolizei bei unerlaubten Einreisen neu definieren könnte. Laut Informationen aus Regierungskreisen soll die Bundespolizei künftig prüfen, ob ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, sobald ein Asylgesuch geäußert wird. Dies könnte durch die Nutzung der Identifizierungs-Datenbank Eurodac unterstützt werden.
Im Rahmen dieses Verfahrens könnte die Bundespolizei auch beim zuständigen Gericht Haft wegen Fluchtgefahr beantragen, sofern entsprechende Haftkapazitäten vorhanden sind. Sollte eine Haft nicht in Betracht kommen, sieht der Vorschlag vor, eine feste Zuweisung sowie eine Wohnsitzauflage für die Asylsuchenden zu implementieren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) könnte dann ein beschleunigtes Verfahren zur Rückübernahme durch das zuständige Land gemäß den Dublin-Regeln einleiten.
Diskussionen über Grenzkontrollen
Die Union hat im Vorfeld des Treffens Bedingungen für die Gespräche gestellt, die auch umfassende Zurückweisungen an den Grenzen umfassen sollten. Thorsten Frei, der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, äußerte, dass Faeser im Vorfeld deutlich gemacht habe, was für die Union notwendig sei, um in das Gespräch einzutreten. Jedoch gab es auch Äußerungen aus der Koalition, die Zweifel an einer einheitlichen Linie zwischen SPD, FDP und Grünen aufwarfen.
Frei betonte, dass die Voraussetzungen für eine gemeinsame Vereinbarung nicht gegeben seien, jedoch bestehe ein Bedürfnis, die Herausforderungen der Migration zu bewältigen. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese erklärte, dass man über „rechtssichere Zurückweisungen“ und andere Fragen, wie die Befugnisse der Sicherheitsbehörden, sprechen wolle.
Aktuelle Situation an den Grenzen
Die Diskussion über die neuen Verfahren und mögliche Zurückweisungen an den Grenzen erfolgt vor dem Hintergrund, dass seit Oktober 2023 mehr als 30.000 Menschen an den deutschen Grenzen zurückgewiesen wurden. In den letzten Jahren gab es bereits stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz, die mit der Bekämpfung der irregulären Migration begründet wurden. An der deutsch-österreichischen Grenze bestehen solche Kontrollen bereits seit September 2015.
Die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung zu den Zurückweisungen sind jedoch noch nicht im Detail bekannt. In der politischen Diskussion wurden verschiedene Ideen geäußert, darunter die Möglichkeit, dass Zurückweisungen auf alle Ausländer ohne Ausweispapiere ausgeweitet werden könnten oder auf Asylbewerber, die bereits in einem anderen Land als Schutzsuchende registriert wurden.
Fazit
Die Gespräche über die neuen Verfahren zur Kontrolle der Migration und die Rolle der Bundespolizei sind Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Bewältigung der Herausforderungen, die mit der irregulären Migration verbunden sind. Die Einigung zwischen den verschiedenen politischen Akteuren wird entscheidend sein, um eine einheitliche und rechtssichere Handhabung der Asylverfahren in Deutschland zu gewährleisten.
Quellen: dpa-AFX, boerse.de