Rechte und Pflichten von Minijobbern beim Urlaubsgeld im Überblick

September 30, 2024
30.09.2024
2 Minuten
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Minijobber aufgepasst: Das sind Rechte und Pflichten beim Urlaubsgeld!

Für viele Arbeitnehmer ist der Minijob eine attraktive Möglichkeit, neben dem Hauptberuf oder während des Studiums etwas hinzuzuverdienen. Dabei ist es wichtig, die geltenden Regelungen zu kennen, insbesondere wenn es um Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld geht.

Gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Das gilt auch für Minijobber. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag ergeben.

Gleichbehandlungsprinzip für Minijobber

Wenn im Unternehmen ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gilt, die die Zahlung von Urlaubsgeld vorsieht, haben auch Minijobber grundsätzlich Anspruch darauf. Wichtig ist dabei das Gleichbehandlungsprinzip: Minijobber dürfen gegenüber vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Kollegen nicht benachteiligt werden. Bekommen diese Urlaubsgeld, haben auch Minijobber Anspruch darauf.

Höhe des Urlaubsgeldes bei Minijobs

Die Höhe des Urlaubsgeldes für Minijobber richtet sich in der Regel nach der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden im Verhältnis zur Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten. Es wird also anteilig gezahlt.

Urlaubsgeld und Minijob-Verdienstgrenze

Besonders wichtig für Minijobber ist die Verdienstgrenze. Diese liegt seit dem 1. Oktober 2022 bei 520 Euro im Monat. Übersteigt das regelmäßige monatliche Einkommen diese Grenze, liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Das hat weitreichende Folgen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber.

Bei der Berechnung des regelmäßigen monatlichen Einkommens werden auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt. Das bedeutet: Auch wenn das monatliche Gehalt unter der Minijob-Grenze liegt, kann die Zahlung von Urlaubsgeld dazu führen, dass die Grenze überschritten wird und der Minijob-Status gefährdet ist.

Beispielrechnung

Ein Minijobber verdient monatlich 450 Euro. Im Juli erhält er zusätzlich 200 Euro Urlaubsgeld. Damit liegt sein Einkommen in diesem Monat bei 650 Euro und übersteigt die Minijob-Grenze von 520 Euro.

Verzicht auf Urlaubsgeld möglich?

Um den Minijob-Status zu erhalten, können Minijobber auf das Urlaubsgeld verzichten. Dies muss jedoch schriftlich und zu Beginn der Beschäftigung gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. Ob ein solcher Verzicht arbeitsrechtlich zulässig ist, hängt vom jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag ab.

Fazit

Minijobber sollten sich über ihre Rechte und Pflichten beim Urlaubsgeld informieren. Wichtig ist, die Verdienstgrenze im Blick zu behalten und zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht. Im Zweifelsfall sollten sich Minijobber und Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Quellen:

  • https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/anspruch-urlaubsgeld-im-minijob-rechte-und-pflichten-im-ueberblick-13761337
  • https://magazin.minijob-zentrale.de/urlaubsgeld-minijob/
  • https://www.haufe.de/personal/entgelt/urlaubsgeld/minijob-urlaubsgeld-und-sozialversicherung_78_410446.html
  • https://www.futurezone.de/digital-life/b2b/article472831/urlaubsgeld-im-minijob-a.html
  • https://www.etl.de/aktuelles/vorsicht-bei-einmalzahlungen-an-mini-jobber
  • https://www.merkur.de/leben/karriere/minijobber-urlaubsgeld-minijob-nebenjob-verdienstgrenze-gehalt-zr-91582725.html
  • https://www.land.nrw/pressemitteilung/tariflich-beschaeftigten-und-minijobbern-steht-auch-urlaubsgeld-zu
  • https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-geringfuegig-entlohnte-beschaeftigung-21-weihnachtsgeld_idesk_PI42323_HI9478716.html
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